Unser Bauantrag: nicht genehmigungsfähig

„Nicht genehmigungsfähig“ ist unser Bauantrag. Haben wir heute erfahren.

Gehen Sie zurück auf Los, ziehen Sie keine 4.000 DM ein, sondern fangen Sie mit Ihrer Planerei doch einfach nochmal von vorne an… tja.

Aber der Reihe nach…

Häuslebau in der Theorie

Meine Kollegen aus Chicago erkundigen sich ja des Öfteren, ob diese ganzen Klischees über Deutschland wirklich alle so stimmen.
Dass wir nicht alle in Lederhosen herumlaufen, ist die eine Sache. Sauerkraut und Weißbier stehen nun auch nicht regelmäßig auf dem Speiseplan, und mit der Pünktlichkeit nimmt’s vor allem der Rheinländer eh nicht so genau.
In einem Punkt treffen die Stereotypen aber leider verdammt zu: deutsche Bürokratie. In formvollendeter Pracht zu erleben, wenn man ein Haus bauen möchte. 🙂

Bevor nämlich der erste Bauarbeiter seine Schippe in den Boden rammen darf, muss das Bauvorhaben genehmigt werden. Deswegen stellt man als Bauherr vorher einen Bauantrag. Nun ist das nicht einfach ein Formular im Sinne von „I can haz Hausbau?“, sondern eine umfangreiche Sammlung von Unterlagen. Die alle zusammenzubekommen, war bei uns schon ein Abenteuer für sich – dazu unten mehr.

Hat man das aber endlich geschafft und den Bauantrag eingereicht, übt man sich in Geduld: bis zu 6 Wochen darf sich das Bauamt Zeit lassen, ehe es ihn bearbeitet, und nochmal bis zu 6 Wochen darf die Bearbeitung dauern.

Nach gegebener Zeit trudelt dann eben eben die Baugenehmigung ein und man ist wieder einen Schritt weiter: sobald die Baugenehmigung vorliegt, landet man nämlich bei Danhaus auf der Richtliste, d.h. man wartet quasi darauf, dass man an der Reihe ist, sprich dass die Fertighausteile produziert werden und die Handwerker Zeit haben. Laut Danhaus sind das aktuell etwa 6-7 Monate.
Heißt, dass ein paar Wochen vor diesem heiß ersehnten Richttermin erst der Erdbauer anrückt und dann der Kellerbauer, ehe Danhaus das Haus draufstellt und schließlich der wackere Bauherr und seine geliebte Bauherrin in ihre vier Wände einziehen, um fortan glücklich und zufrieden und so weiter… nun gut.

… und in der Praxis

Bekanntlich kommt es ja erstens anders und zweitens als man denkt.
Wir haben mittlerweile den Eindruck, als sei ein Hausbau eine Prüfung, und wir treten dabei in jeder Disziplin im Fortgeschrittenen-Level an.

Was das mit uns macht? – Nach jenem verhängnisvollen Telefonat heute Nachmittag flippte der Beste Bauherr nicht etwa aus, sondern lächelte nur noch entrückt und sprach salbungsvoll: „Ach… findest du nicht auch, dass wir mittlerweile jedem neuen Problem schon viel, viel gelassener begegnen?“ – Was die Bauherrin nur mit einem hysterischen Lachen quittierte…

Ein kleiner Auszug aus dem, womit wir uns in den letzten Wochen herumschlagen:

Bauen im Wasserschutzgebiet

Ich weiß gar nicht, ob ich es schon mal irgendwann erwähnt hatte: unser Grundstück liegt im Einzugsgebiet der Wahnbachtalsperre, ergo in einem Wasserschutzgebiet.

Das bringt so einige lustige Auflagen mit sich, unter anderem darf kein Tröpfchen Regenwasser, das auf unser Grundstück fällt, selbiges verlassen. Es gibt keinen Regenwasserkanal, das Wasser muss versickern. Und damit es das trotz Lehmbodens auch bei sintflutartigem Regen tut, brauchen wir eine Mulde. Sprich, eine Art Kuhle / Trockenteich, die im Zweifelsfall das Wasser sammelt, bis es dann nach und nach versickert. Die Größe von dem Ding ist natürlich vorgeschrieben und bemisst sich an der Dachfläche von Haus und Garage – um die 20 Quadratmeter. Jo… ist ein Wort.

Aktuell steht noch zur Debatte, ob es eine Muldenrigole sein muss oder ob es eine einfache Mulde tut, die im Gegensatz zur Rigole nicht mit speziellem Material verfüllt wird. So eine Kuhle, von mir mittlerweile nur noch liebevollst als Matschetümpel bezeichnet, müssen wir auf jeden Fall anlegen.

Zwei Flurstücke

Wir bauen ja für Fortgeschrittene.
Denn wir haben nicht einfach ein normales Grundstück gekauft – sondern noch ein Stück vom Nachbargrundstück dazu. Dass sich dadurch nun schlicht die Größe von beiden Grundstücken ändert, wäre viel zu einfach. 🙂

Das Land wird nämlich nicht in Grundstücken bemessen, sondern in Flurstücken. In der Regel sind Flur- und Grundstück identisch, bei uns ist es aber jetzt so, dass das Nachbarflurstück aufgeteilt wurde in zwei Flurstücke – und auch wir besaßen dann erstmal ein ursprüngliches Flurstück plus das durch die Teilung neu entstandene.

Das würde bedeuten: Grenzbebauung! 🙂
Jawohl, auch wenn wir Besitzer beider Flurstücke sind und sie als ein Grundstück gehandhabt werden, zählt die Grenze zwischen den Flurstücken… haha.

Also mussten wir die beiden Flurstücke erstmal vereinigen. So einfach direkt zusammenflanschen konnten wir die allerdings nicht, weil wir im Grundbuch noch nicht als Eigentümer eingetragen waren… das dauerte nämlich seine Zeit. Bürokratie und so. Heute hatten wir aber endlich den Schrieb vom Notar im Briefkasten – die beiden Flurstücke wurden zusammengelegt. Dass ich im Grundbuch fälschlicherweise mit meinem Mädchennamen eingetragen wurde und das nun wieder korrigiert werden muss, fällt für uns nur noch in die Kategorie „Peanuts“.

Was wohin?

Wie unser Haus aussehen soll, steht seit dem Sommer fest. Die Pläne für alle drei Etagen sind ebenso fertig wie die Position des Hauses auf dem Grundstück. Auch wo die Garagen stehen sollen, wo der Gartenweg verläuft, wo die Mülltonnen hinkommen und wo die dusselige Mulde und so weiter, war geklärt.

Im Großen und Ganzen kamen wir mit der Planung ganz gut zurecht. Innen hatten wir ja nur zwei größere Fragezeichen – offene Wohnküche vs. Küchenwand (wir haben uns für eine separate Küche entschieden) und Ankleidezimmer vs. größeres Schlafzimmer (Ankleidezimmer wäre zu kruschelig geworden, also Kleiderschrank ins Schlafzimmer).

Bei der Garage mussten wir allerdings ein bisschen umplanen: die steht genau auf der Grundstücksgrenze (was im Falle von Garagen erlaubt ist – das Haus selber muss einen Abstands von mindestens 3 Meter zur Grenze wahren). Wir bauen ja direkt am Dorfrand, sodass unser Grundstück an eine Weide grenzt. Daher wollten wir eigentlich in der einen Garage (in der die Fahrräder, die Werkbank und so weiter unterkommen sollen) ein Fenster zur Weide hin einbauen… aber möp, das verstößt gegen eine Brandschutzverordnung. Grenzbebauung darf keine Fenster an der Grenzseite haben. Andernfalls müsste uns der Besitzer der Weide schriftlich versichern, dass er in einem Abstand von 5 Metern niemals etwas bauen würde… dass das kein Bauland ist, sei einmal dahingestellt. Möp.

Nun gut, das war schließlich alles geklärt und unsere Planung soweit abgeschlossen.

Unterfangen Bauantrag

Unser ursprünglicher Zeitplan sah vor, den Bauantrag Anfang September einzureichen.

Das Prozedere geht so: der Architekt schickt uns die Baupläne, wir geben sie per Unterschrift frei und senden sie zurück. (In unserer Naivität dachten wir an dem Punkt, dass der Architekt jetzt den Bauantrag stellen würde. Von wegen.) Jetzt unterschreibt nämlich der Architekt seinerseits, stellt dann die übrigen Unterlagen für den Bauantrag zusammen und schickt uns das Ganze in vierfacher Ausfertigung; eine für uns, drei zum Einreichen bei der Baubehörde.

Dieses Paket haben wir Mitte Oktober erhalten. Mit über einem Monat Verzögerung, weil der Architekt glaubte, dass er dafür den Lageplan (der ihm seit Monaten vorliegt) von einem amtlich bestellten Vermesser benötigen würde, nicht einfach von einem normalsterblichen Vermesser. Wie sich letztlich herausstellte, genügt „unser“ Vermesser, der quasi ein Urgestein der Region ist und seit Jahrzehnten Grundstücke vermisst, aber voll und ganz. Nicht, dass der Architekt diese Information nicht längst schon hätte eingeholt haben können…

Nach all dem Hickhack konnten wir es dann kaum glauben, als wir den Bauantrag dann schließlich tatsächlich in Händen hielten! Io triumphe! Sollte es etwa endlich konkret weitergehen?

Tja. Die Ernüchterung folgte sogleich. Wir waren fassungslos, wie viele Fehler das Ding enthielt. Es waren konsequent Flur und Flurstück vertauscht, der Ortsname unvollständig, der Ortsteil falsch und die Gemarkung falsch. Insgesamt 56 Fehler haben wir gezählt.
Ich meine, das sind doch die absoluten Basics. Auf den beiliegenden Auszügen auf dem Grundbuch stand alles richtig – man hätte es nur abschreiben müssen.
Wenn das schon nicht stimmt, wie kann ich sicher sein, dass der Architekt nicht bei den Berechnungen geschlampt hat?

Nun gut. Der Architekt versicherte uns, wir könnten das einfach von Hand korrigieren (wir erinnern uns, 56 Fehler mal vier Ausfertigungen…). Sicherheitshalber schickten wir den Bauantrag dann aber nicht einfach per Post ab, sondern der Beste fuhr persönlich zum Bauamt. Tatsächlich wurden die Unterlagen so akzeptiert – allerdings fragte die Dame, wo denn die Genehmigung für den Bau der Mulde sei. Bitte was…?! Tja. Auch wenn wir diesen Matschetümpel gar nicht bauen wollen, sondern müssen, müssen wir trotzdem eine Genehmigung dafür einholen. 🙂
Das hätte der Architekt eigentlich auf dem Schirm haben müssen, aber nun gut, der ist ja nicht von hier und das Wasserschutzgesetz in NRW ist wohl speziell. Diesen Antrag können wir auf jeden Fall nachreichen, kein Drama. Okay.

Heute Nachmittag rief dann allerdings die Baubehörde an, die unseren Antrag tatsächlich schon bearbeitete: Verzeihung, aber der Bauantrag sei so definitiv nicht genehmigungsfähig. Unser Grundstück ist ja verhältnismäßig schmal und lang, und auf Anraten des Architekten (!) hatten wir das Haus hinten auf dem Grundstück geplant, mit den Garagen schräg vorne. Tja. Das geht so aber nicht. Die Bauordnung sieht eine straßennahe Bebauung vor, und was wir da vorhätten, sei Hinterlandbebauung. Nix da.
Zwischen den Zeilen ließ die Dame von der Baubehörde durchblicken, dass der Architekt sowas eigentlich wissen müsse…

Großartig.

Wir waren gerade ein paar Tage in Holland, um mal ein bisschen Abstand von all diesem Kuddelmuddel zu kriegen, und diese Nachricht traf uns buchstäblich mitten beim Kofferauspacken.

Wir müssen das Haus also nach vorne setzen. Heißt, dass die Garagen wahrscheinlich dafür nach hinten müssen, heißt eine ewig lange Garageneinfahrt. Heißt, dass die Planung des Hauses so auch hinfällig ist – unter anderem muss die Loggia sinnvollerweise auf die Rückseite wandern, in Richtung Garten. Auch wenn das da mit dem Sonneneinfall nicht so optimal ist… direkt auf die Straße gucken will ich von dem Ding aus ja auch nicht. Heißt, dass die Haustür wahrscheinlich auf die andere Seite kommt, und so weiter.
Also nochmal von vorne anfangen… all die Bilder, die wir uns mittlerweile gedanklich von unserem Zuhause gemacht hatten, wieder verwerfen… neu planen… und uns hübsch lösungsorientiert nicht einfach schreiend auf den Boden werfen. 🙂

Immerhin müssen wir dann für die Zuleitungen nicht so endlos lang verrohren. Und das Bodengutachten wäre an der richtigen Stelle. (Wir suchen gerade positive Aspekte.)

Und die Moral von der Geschicht? So ein Hausbau ist eine monatelange Lektion in Demut, Gelassenheit und Zuversicht… 🙂

Anne Schwarz | Bloggerin auf vom Landleben

Anne Schwarz

Hey, ich bin Anne - Multipassionate, waschechtes Dorfkind, Pferdemädchen, Bloggerin aus Leidenschaft und liebend gern im Garten.

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